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Abstandsfehler
Für Fehler, die Fahrer im Zusammenhang mit der Einhaltung des Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, gelten folgende Regelsätze:
Geschwindigkeit über 130 km/h
Ist der Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes, werden 60 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Liegt der Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes, beträgt das Bußgeld 100 Euro, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.
Bei einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zahlt der Fahrer 150 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Beläuft sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf weniger als 2/10 des halben Tachowertes, werden 200 Euro fällig, zudem wird ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
Bei einem Abstand, der unter 1/10 des halben Tachowertes liegt, werden 250 Euro fällig, vier Punkte erhält der Fahrer in Flensburg, hinzu kommt ein Fahrverbot von drei Monaten.
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