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Abstandsfehler
Für Fehler, die Fahrer im Zusammenhang mit der Einhaltung des Abstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, gelten folgende Regelsätze:
Geschwindigkeit über 80 km/h
Ist der Abstand geringer als 5/10 des halben Tachowertes, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Liegt der Abstand unter 4/10 des halben Tachowertes, beträgt das Bußgeld 60 Euro, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg.
Bei einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zahlt der Fahrer 100 Euro und erhält drei Punkte in Flensburg. Sollte die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h betragen, wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.
Beläuft sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf weniger als 2/10 des halben Tachowertes, werden 150 Euro fällig, zudem wird ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt, wenn die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.
Bei einem Abstand, der unter 1/10 des halben Tachowertes liegt, werden 200 Euro fällig, vier Punkte erhält der Fahrer in Flensburg. Sollte die Geschwindigkeit über 100 km/h liegen, wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.
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