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Alkohol ab 1,1 Promille
(über zehnfaches Unfallrisiko)

Liegt ein Alkoholgehalt im Blut von mehr als 0,5 Promille vor, werden abhängig vom Verhalten des Fahrers folgende Strafen verhängt.

Liegen keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, gibt es sieben Punkte in Flensburg, weiterhin droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Obendrein wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit werden sieben Punkte in Flensburg fällig, weiterhin droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Obendrein wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Bei Verursachung eines Unfalls werden ebenfalls sieben Punkte in Flensburg fällig, es droht ebenfalls eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Weiterhin wird auch in diesem Fall die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Geldbuße kann bis 1.500 Euro reichen, ein Fahrverbot bis drei Monate reichen und der Führerschein sechs Monate bis fünf Jahre, bzw. auf Dauer entzogen werden.


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