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Bahnübergänge

Folgend Fehlverhalten an Bahnübergängen werden geahndet:

Sollte mit einem Fahrzeug der Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet werden, wird ein Bußgeld von 50 Euro erhoben, zudem gibt es drei Punkte in Flensburg.

Wird ein Bahnübergang überquert, ohne dass die Wartepflicht beachtet wird, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert, werden 50 Euro Bußgeld fällig, zudem gibt es drei Punkte in Flensburg.

Wenn ein Bahnübergang überquert wird, unter Verstoß gegen die Wartepflicht und obwohl mit Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden oder die Schranken sich senkten bzw. ein Bediensteter „Halt“ geboten hat, werden 150 Euro Bußgeld fällig, zudem drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot erteilt.

Wird als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke der Bahnübergang überquert, werden 450 Euro Bußgeld verhängt, zudem vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot erteilt.

Sollte man als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überqueren, werden 225 Euro Bußgeld erteilt und es gibt vier Punkte in Flensburg.


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