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Fußgängerüberweg
Im Zusammenhang mit einem Fußgängerüberweg begangene Fehler werden wie folgt geahndet:
Sollte an einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht werden oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren werden bzw. an einem Fußgängerüberweg überholt werden, droht ein Bußgeld von 50 Euro, zudem gibt es vier Punkte in Flensburg.
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