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Gefährliche Güter

Wenn man als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 Metern durch Nebel, Schneefall oder Regen, sowie bei Schneeglätte oder Glattes sich nicht so verhält, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen ist, insbesondere bei trotz bestehender Notwendigkeit nicht den nächsten geeigneten Parkplatz aufgesucht hat, werden 140 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg fällig.


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