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Internationaler Kraftfahrzeugverkehr

Sollte an einem ausländischen Kfz oder einem ausländischem Kfz-Anhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt werden, wird das mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Sollte das heimische Kennzeichen oder das Nationalitäts-Zeichen mit einem Verstoß gegen die Anbringung geführt werden, wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

Das Fahren ohne Nationalitäts-Zeichen wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.

Sollten Zulassungsschein, Führerschein, Fahrausweis oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins oder Fahrausweises nicht mitgeführt werden bzw. auf Verlangen nicht ausgehändigt werden, wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.


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