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Rechtsfahrgebot
Wird bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei einer unübersichtlichen Situation gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch ein anderer gefährdet, wird das mit 40 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch ein anderer behindert, werden 40 Euro Bußgeld fällig, es gibt zudem einen Punkt in Flensburg.
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