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Rechtsfahrgebot

Wird bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei einer unübersichtlichen Situation gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch ein anderer gefährdet, wird das mit 80 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg geahndet.

Wird auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch ein anderer behindert, werden 80 Euro Bußgeld fällig, es gibt zudem einen Punkt in Flensburg.


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