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Rotlichtverstöße

Wird eine Ampel bei „Rot“ überfahren, wird ein Bußgeld von 50 Euro erhoben, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.

Wird eine Ampel bei „Rot“ überfahren und tritt dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung auf, werden 125 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wird eine Ampel bei „Rot“ überfahren, die schon länger als eine Sekunde leuchtendes „Rot“ aufzuweisen hatte, werden 125 Euro Bußgeld erhoben, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Wird eine Ampel bei „Rot“ überfahren, die schon länger als eine Sekunde leuchtendes „Rot“ aufzuweisen hatte, und tritt dabei eine Gefährdung oder Sachbeschädigung auf, werden 125 Euro Bußgeld erhoben, hinzu kommen vier Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.


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