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Sonntagsfahrverbot für Lkw

Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, werden 40 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Hat der Halter eines Lkw verbotswidriges Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, werden 200 Euro Bußgeld fällig, darüber hinaus ein Punkt in Flensburg.


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