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Sonntagsfahrverbot für Lkw

Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, werden 75 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Hat der Halter eines Lkw verbotswidriges Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, werden 380 Euro Bußgeld fällig, darüber hinaus ein Punkt in Flensburg.


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