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Vorfahrt

Sollte als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Sollte die Vorfahrt nicht beachtet werden und dadurch ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert werden, wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

Wird die Vorfahrt nicht beachtet und so ein Vorfahrtberechtigter gefährdet, werden 50 Euro Bußgeld fällig und drei Punkte in Flensburg vergeben.

Wird beim Einfahren in eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet, wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro erhoben, zusätzlich erhält man drei Punkte in Flensburg.

Sollte ein Stoppschild nicht beachtet werden und dadurch ein anderer gefährdet werden, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig, zudem erhält man drei Punkte in Flensburg.


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