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Regeln statt Rennen
Der Große Preis (Grand Prix)
Qualifying: Kompliziertes Vorspiel zum Rennen
WM-Punkte 2010: Die Meistermacher
Die Flaggen
Die Strafen
Unfälle / Todesfälle
Strafe muss sein
Das Regelwerk für Formel 1-Rennen ist komplex und natürlich beinhaltet es auch Strafmaßnahmen gegen jene Fahrer und Teams, die sich irregulär verhalten. Treffen kann es jeden, auch erklärte Spitzenfahrer. So hat der dominierende Formel 1-Pilot der vergangenen Jahre, Michael Schumacher, den Spitznamen "Schummel-Schumi" erhalten, weil er sich bereits frühzeitig in seiner Karriere mehrfach mit hart an oder jenseits der Grenze des Erlaubten liegenden Aktionen ins Rampenlicht schob. Schon 1994, also noch lange vor seinem Aufstieg als Super-Star der Formel 1, hat Schumacher durch nicht erlaubte Start-Elektronik in Imola und zu dünnen Unterboden in Spa-Franchorchamps den Reigen der Regelverstöße eröffnet, was ihm den Spitznamen eingetragen hat.
Grundsätzlich werden die Strafen von den Sportkommissaren der Formel 1 verhängt. Dabei entscheidet die Schwere des Vergehens - oder die Einschätzung der Kommissare hinsichtlich der Schwere - über die Art der Strafe. Eine gewisse Hierarchie ist bei den möglichen Konsequenzen festzustellen.
- Drive Through Penalty: Hierbei handelt es sich um das erzwungene Durchfahren der Boxengasse, wenn der Fahrer eines Vergehens, wie zum Beispiel einem Frühstart, überführt wurde. Dabei darf der Fahrer seinen Wagen nicht mit großer Geschwindigkeit fahren, das Tempo ist limitiert und so kostet diese Strafe Zeit und Plätze in der Wertung. Auch ist es untersagt, die Strafe mit einem Boxenstopp zu verbinden.
Modifikation: Sollte diese Strafe innerhalb der letzten fünf Runden eines Rennens ausgesprochen werden, wird anstelle der Durchfahrt durch die Boxengasse die gefahrene Rennzeit um 25 Sekunden verlängert.
- Stop-and-Go-Strafe: Auch diese Strafe wird zum Ausbremsen eines Fahrers, der sich regelwidrig verhalten hat, angewandt. Dabei signalisieren Flaggensignale in Kombination mit einer Infotafel, dass der Fahrer in die Boxengasse einzufahren und dort zehn Sekunden anzuhalten hat. Durch den erzwungenen Stop ist diese Strafe eine Verschärfung gegenüber der Durchfahrstrafe, wie bei dieser darf der Aufenthalt in der Boxengasse nicht für einen Boxenstop genutzt werden.
Modifikation: Sollte diese Strafe innerhalb der letzten fünf Runden eines Rennens ausgesprochen werden, wird anstelle der Einfahrt und des Stops in der Boxengasse die gefahrene Rennzeit um 25 Sekunden verlängert.
- Strafversetzung in der Startaufstellung: Bei bestimmten Vergehen, wie zum Beispiel dem unerlaubten Motorenwechsel während eines Rennwochenendes, kann ein Fahrer in der Startaufstellung um zehn Pläzte nach hinten, in bestimmten Fällen auch auf den letzten Startplatz versetzt werden. Damit verringern sich natürlich seine Chancen dramatisch, denn Überholmanöver sind schwierig und immer mit dem Risiko verbunden, gänzlich auszufallen. Gegenüber den "Zeitstrafen" stellt das eine deutliche Verschärfung dar, denn der so bestrafte Fahrere verliert wesentlich an Boden. Möglich ist übrigens auch, dass das Vergehen erst im Folgerennen geahndet wird.
- Disqualifikation: Eine Disqualifikation kann von den Sportkommissaren verhängt werden, wenn sich der Fahrer zum Beispiel "unsportlich" verhält oder die rote Boxenampel nicht beachtet. Auch kommt es zur Disqualifikation, sollte eine Durchfahrstrafe oder eine Stop-and-Go-Strafe nicht innerhalb von drei Runden ausgeführt werden.
- Sperre für ein Rennen: Sollte ein Fahrer dreimal verwarnt werden, kann er für ein Rennen gesperrt werden.
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