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Anschnallpflicht

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sicherheitsgurte, soweit sie in Verkehrsmitteln angebracht sind, auch benutzt werden müssen. Seit dem 01. Januar 1976 ist das für die Vordersitze von PKW vorgeschrieben, die entsprechende Pflicht für die Rücksitze wurde zum 01. August 1984 eingeführt. Der Sinn besteht darin, durch Sicherheitsgurte die Gefährdungen für Insassen eines PKW signifikant zu reduzieren - und damit auch die entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten, die durch schwere Verletzungen oder Todesfälle entstehen. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der Anschnallpflicht, etwa für Taxifahrer, wenn sie Fahrgäste an Bord haben, oder bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit.


Siehe auch: Gurtpflicht, Gurtstraffer, Rückhaltesystem

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