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Fahreignung

Der Begriff der Fahreignung (oft synonym mit Fahrtauglichkeit verwendet) ist im rechtlichen Sinne unbestimmt, das heißt, im konkreten Fall muss er ausgelegt werden. Grundsätzlich umfasst er körperliche, geistige und charakterliche Eigenschaften im Hinblick auf die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die Fahreignung Voraussetzung. Im Falle eine Neuerteilung nach Verlust der Fahrerlaubnis wird eine Feststellung der Fahreignung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vorgenommen. Neuerdings tritt der Begriff "Mobilitätskompetenz" in Konkurrenz zu der Fahreignung.


Siehe auch: Mobilitätskompetenz, Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologische Untersuchung

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