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Sicherheitsabstand

Im Straßenverkehr wird der Sicherheitsabstand von Fahrzeugen in zweierlei Hinsicht definiert. Zum einen betrachtet man den Sicherheitsabstand zur Seite. Zu mehrspurigen Fahrzeugen beläuft sich dieser auf 1,0 Meter, bei Linienbussen und Schulbussen 2,0 m. Der Sicherheitsabstand nach vorn ist abhängig von der Geschwindigkeit und den Streckenverhältnissen: Innerhalb geschlossener Ortschaften beläuft sich der Sicherheitsabstand auf rund drei Pkw-Längen bzw. der in einer Sekunde zurückgelegten Strecke (also: 15 Meter bei einem Tempo von 50 km/h). Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als Sicherheitsabstand die in drei Sekunden gefahrene Strecke.

Der Mindestabstand entspricht dem Reaktionsweg, nicht dem Anhalteweg, da der bremsende Vordermann ebenfalls einen Bremsweg aufzuweisen hat.

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