Kurzzeit-Kennzeichen
Wird nach dem Ablaufdatum eines Kurzzeitkennzeichens ein Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, wird ein Bußgeld von 50 Euro fällig, hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/h
Alkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 Promille
Geschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Höchstgeschwindigkeit überschritten (innerorts) Höchstgeschwindigkeit überschritten (außerorts)
Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationalerugve Kraftfahrzerkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt