Sonntagsfahrverbot für Lkw
Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, werden 75 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
Hat der Halter eines Lkw verbotswidriges Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, werden 380 Euro Bußgeld fällig, darüber hinaus ein Punkt in Flensburg.
Abstandsfehler
Geschwindigkeit über 80 km/h Geschwindigkeit über 130 km/h
Alkoholvergehen
Alkohol ab 0,3 Promille Alkohol ab 0,5 Promille Alkohol ab 1,1 Promille
Geschwindigkeit
Geschwindigkeit allgemein Höchstgeschwindigkeit überschritten (innerorts) Höchstgeschwindigkeit überschritten (außerorts)
Straßenverkehr
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Bahnübergänge Bereifung Fahrerflucht Fahrzeugmängel Fußgängerüberweg Gefährliche Güter Grünpfeil Gurtanlegpflicht Halten und Parken Telefonieren während der Fahrt Hauptuntersuchung Internationalerugve Kraftfahrzerkehr Kreisverkehr Kurzzeit-Kennzeichen Pannenbucht, Nothaltebucht, Tunnel Rechtsfahrgebot Rotlichtverstöße Sonntagsfahrverbot für Lkw Überholen Vorfahrt