Autolexikon P
Pannenstatistik
Bei der Pannenstatistik werden die häufigsten Ursachen von Pannen erfasst, in dem ausgewertet wird, wie oft die Pannenhilfe ausrücken musste, welche Fahrzeuge eine Panne hatten und welche Mängel das Fahrzeug aufzuweisen hatte. Aus dieser Datensammlung ergibt sich eine statistische Übersicht über die häufigsten Mängel. Experten verweisen allerdings darauf, dass aufgrund diverser Aspekte die Pannenstatistiken mit verzerrenden Elementen versehen sind.
Parken
Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung in Deutschland liegt Parken vor, wenn man sein Fahrzeug für mehr als drei Minuten verlässt. Darunter versteht man das Aufhalten außerhalb der Sicht- und Reichweite des Fahrzeugs. Das Parken ist ein freiwilliger Vorgang, es gehört in den Bereich des ruhenden Verkehrs.
Parkkralle
Der Begriff Parkkralle ist ein Synonym für Autokralle.
Parklicht
Im Gegensatz zum Standlicht dient das Parklicht, das bei abgezogenem Zündschlüssel zum Einsatz kommt. Es ist einseitig leuchtend und darf innerhalb geschlossener Ortschaften an Plätzen ohne genügende Beleuchtung, etwa durch Laternen, die nur einen Teil der Nacht eingeschaltet sind, verwendet werden.
Parkverbot
Die Regelung des Parkverbotes basiert auf der Vorgabe, dass überall dort geparkt werden darf, wo es nicht verboten ist. Da Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, ist zum Beispiel das Parken auf Gehwegen verboten. Umgekehrt ist Parken gestattet, wo es explizit erlaubt ist, unter anderem durch Zeichen oder Markierungen. Geregelt ist zudem, dass am rechten Fahrbahnrand geparkt werden muss, in Einbahnstraßen darf auf links geparkt werden. Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Detailregelungen.
PDC
Park-Distance-Control: Dabei handelt es sich um eine elektronische Einparkhilfe. In der Regel funktioniert diese auf akustischer Basis unter Verwendung eines Warntones.
Personenkraftwagen
Unter einem Personenkraftwagen (Abkürzung PKW, Plural auch PKW) versteht man ein mehrspuriges Fahrzeug, das überwiegend zum Zweck der Beförderung von Personen eingesetzt wird. Synonym wird umgangssprachlich der Begriff Automobil oder Auto verwendet. In einem PKW dürfen seit 2006 nur noch so viele Personen befördert werden, wie es Sicherheitsgurte gibt. Sollten keine Sicherheitsgurte vorhanden sein, wie zum Beispiel bei Oldtimern, richtet sich die zulässige Höchstzahl nach den Sitzplätzen, die in den Fahrzeugpapieren enthalten sind.
Personenschaden
Unter einem Personenschaden versteht man ein Ereignis, das mit der Verletzung bzw. dem Tod einer oder mehrerer Personen endet. Im Straßenverkehr handelt es sich dabei in der Regel um Verkehrsunfälle.
Siehe auch:
Peugeot
Der französische Autobauer Peugeot gehört zusammen mit Citroen zur PSA-Gruppe. Das Unternehmen, das zu den erklärten Volumenherstellern gehört, zeichnet sich durch eine breit gefächerte Produktpalette aus.
zum Unternehmensportrait Peugeot
Phantomstau
Der Begriff Phantomstau wird gleichbedeutend verwendet mit einem "Stau aus dem Nichts".
Pkw-Maut
Während die Lkw-Maut mittlerweile in Deutschland eingeführt worden ist, bleiben die Verwirklichung, aber auch die Begrifflichkeit der Pkw-Maut noch unklar. Grundsätzlich werden mit dem Wort sehr unterschiedliche Vorstellungen bezeichnet, die als gemeinsamen Nenner eine Gebühr für die Nutzung von Infrastrukturen besitzen. Pläne, die eine Gebühr für die Benutzung der Autobahn vorsehen, werden scharf kritisiert, unter anderem mit Blick auf die Einnahmen des Staates aus diversen Steuern und Abgaben (Mineralöl-Steuer, Kfz-Steuer, Lkw-Autobahngebühr usw.), die bereits weit über den Ausgaben für das Straßennetz hinausgingen.
Siehe auch:
Pleuel
Bei einem Motor wird durch ein Pleuel die lineare Bewegung, die innerhalb eines Zylinders durch Verbrennung eines Luft-/Kraftstoffgemisches entsteht, auf die Kurbelwelle übertragen. Damit überträgt der Pleuel die lineare Bewegung in eine rotierende.
Porsche
Das Auto-Unternehmen Porsche ist auf den Bau hochklassiger Fahrzeuge fokussiert. Neben dem Kerngeschäft, den Sportwagen, ist die Gesellschaft mit dem Cayenne auch in den Bereich der SUV expandiert. Spektakulär und unter strategischen Gesichtspunkten hoch interessant ist der ausgedehnte Einstieg des Unternehmens bei Volkswagen.
zum Unternehmensportrait Porsche
Punkte in Flensburg
Im umgangssprachlichen Gebrauch hat sich der Begriff Punkte in Flensburg für jene im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) festgehaltenen Verkehrsverstöße eingebürgert. Das VZR hat seinen Sitz in Flensburg, daher ist die Begriffsbildung erfolgt.
Siehe auch:
Punkte-System
Unter dem Punkte-System versteht man ein Regelwerk, das die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft. Das grundlegende Ziel dieser Regelung steht darin, jene Personen zu identifizieren, die Verstöße gegen die StVO aufzuweisen haben, es handelt sich also um eine Bewertung des Fahrverhaltens von Kraftfahrern anhand von Punkten Das Punkte-System kennt eine Abstufung. Bei acht Punkten erhält der Betroffene eine kostenpflichtige Ermahnung und wird zugleich auf die Möglichkeit verwiesen, freiwilligen Punkteabbau zu betreiben. Das geschieht durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Punkteauffällige, eine weitere Möglichkeit besteht in der Verkehrspsychologischen Beratung. Hat ein Fahrer acht Punkte auf dem Konto, können auf diese Weise nicht mehr als vier Punkte abgebaut werden. Bei neun bis 13 Punkten kann ein ASP zu einem Punkteabzug von zwei Punkten führen, zwischen 14 und 17 Punkten ist ein ASP zwingende Voraussetzung dafür, dass eine verkehrspsychologische Beratung stattfindet, um zwei Punkte abzubauen. Bei 18 und mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis dem Fahrer entzogen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung mit positiver Bewertung führt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.