Autolexikon U
Überholen
Das Wort Überholen wird umgangssprachlich für „Überholvorgang“ verwendet.
Überholvorgang
Mit dem Begriff Überholvorgang wird das Überholen eines fahrenden Fahrzeugs durch ein schnelleres Fahrzeug bezeichnet, wodurch sich das vom „Vorbeifahren“, d.h. an einem parkenden oder haltenden Fahrzeug unterscheidet. Beim Rechtsverkehr darf nur links überholt werden, wobei es verschiedene Ausnahmen gibt, die von Land zu Land stark variieren können. Vor Reiseantritt sollten daher entsprechende Informationen eingeholt werden.
Umgehungsstraße
Das Wort Umgehungsstraße ist eine gebräuchliche Variante des Begriffs Ortsumgehung.
Siehe auch:
Umleitung
Bei einer Umleitung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme zur Verkehrslenkung, etwa, wenn ein normaler Verkehrsweg nicht benutzt werden kann – zum Beispiel wegen einer Baustelle oder eines Unfalls.
Unfall
Das Wort Unfall meint in Bezug auf das Autofahren in der Regel einen Verkehrsunfall.
Siehe auch:
Ungeregelter-Katalysator
Katalysatoren dienen zur Nachbehandlung des Abgases, das bei der Verbrennung im Motor entsteht. Das Ziel ist die Verringerung von Schadstoffemissionen.