Auto-News

Urteil: Der Auffahrende haftet nicht immer

29.04.2014
Kann ein Verkehrsteilnehmer nach einem Auffahrunfall beweisen, dass der Vorausfahrende ohne erkennbaren Grund gebremst hat, kann dieser verpflichtet werden, den verursachten Schaden teilweise oder vollständig zu übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden (Az. 71 O 2130/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, fuhr ein Autofahrer einem vorausfahrenden Wagen in das Heck, weil dieser plötzlich stark abbremste und zum Stehen kam. Der Vorausfahrende war der Meinung, dass der Hintermann die Schuld am Unfall trage, weil er ihm aufgefahren ist. Da die Schuldfrage außergerichtlich nicht zu klären war, klagte der Auffahrende vor Gericht.

Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht München gab dem Kläger recht, da er den Beweis erbringen konnte, dass der Unfall durch die ungewöhnliche Fahrweise des Vordermanns verursacht wurde. Das konnte der Kläger mit Hilfe eines Gutachtens beweisen.. Nach Aussagen von Sachverständigen und Zeugen hatte der Vorausfahrende ohne erkennbaren Anlass stark gebremst. Er trägt daher dieVerantwortung für den Unfall. (ampnet/jri)


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