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Aufgaben der Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle ist aber nicht nur für die Zulassungen oder Abmeldungen zuständig:
Man kann hier auch
- Versicherungswechsel angeben ( neue Versicherungskarte vorlegen ! )
- Personenbeförderungsschein beantragen (Führerschein (ist noch kein Umtausch in den EU-Führerschein erfolgt, 1 Foto) - ärztliche Untersuchung nach Anlage 5, augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 und besondere Untersuchung nach Nr. 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung )
- Taxigenehmigung / Mietwagengenehmigung beantragen (Führungszeugnis - Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit - Bescheinigung des Steuerberaters nach amtlichen Vordruck - Bescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Krankenkasse(n) sowie der Berufgenossenschaft für Fahrzeughaltungen über die steuerrechtliche bzw. sozialrechtliche Zuverlässigkeit - Nachweis der fachlichen Eignung, die in der Regel durch eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen wird. Wegen der Besonderheiten und Ausnahmen in der Personenbeförderung empfiehlt sich eine Unterredung mit dem Sachbearbeiter! )
- Beantragen einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ( Schwerbehindertenausweis )
- Anzeigen von Kennzeichenverlust und Kennzeichendiebstahl ( Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Tüv Bericht, Au Prüfbericht, bei Verlust nur eines Kennzeichens das verbleibende, eidesstattliche Versicherung über den Verlust vom Notar oder dort abgeben bei Diebstahl zusätzlich Bescheinigung der Polizei über die Anzeige )
- Umtausch des Führerscheins ( Karteikartenabschrift, falls die ausstellende Behörde eine andere war für Inhaber Klasse 2 die diese erhalten wollen und über 50 sind: eine ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (z.B. Hausarzt, Gesundheitsamt), eine augenärztlichen Untersuchung nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (vom Augenarzt), 1 Foto )
Generell benötigt man natürlich auch für diese Dinge einen Personalausweis bzw. Reisepass ( meist in Verbindung mit einer Meldebestätigung ).
Wenn Sie sich bei irgendeinem Vorgang nicht sicher sind, rufen Sie am besten vorher bei Ihrer Zulassungsstelle an, damit Sie den Weg nicht umsonst machen!
Falls Sie etwas für einen Verstorbenen abwickeln wollen unbedingt vorher informieren, ob Unterlagen wie Sterbeurkunde und ähnliches vorgelegt werden müssen!
Einige erforderliche Unterlagen wie z.B. den Vordruck für die Einzugsermächtigung für das Finanzamt können aus dem Internet herunter geladen werden so ersparen Sie es sich, das Formular vorher abzuholen oder während der Zulassung damit anzufangen ( und womöglich den Verkehr aufzuhalten ).
In einigen Fällen muss bei der Zulassung das Fahrzeug vorgeführt werden am besten vorher erkundigen.
Wer sein altes Kennzeichen als Erinnerung behalten will, muss es bei der Abmeldung trotzdem vorlegen und am besten gleich sagen, dass er es wieder mitnehmen will.
Grundsätzlich ist die vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges billiger als die endgültige Stilllegung. Wird das Fahrzeug nach Ablauf von 18 Monaten nicht wieder zugelassen, gilt es automatisch als endgültig stillgelegt.
Auch ein endgültig abgemeldetes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden dann ist allerdings eine so genannte Vollabnahme beim Tüv erforderlich! Diese ist ziemlich teuer und es wird dabei sehr genau geprüft so kann es durchaus sein, dass es vorteilhafter ist, das Auto nur vorübergehend still zu legen, vor allem, wenn man es noch verkaufen will.
Wer ein Auto zulassen will, muss erst einmal die Hürden der deutschen Bürokratie überwinden. Dazu hier einige Tipps.
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Bei bestimmten Zulassungen benötigen sie neben den generellen Unterlagen noch zusätzliche Bescheinigungen. Beispielsweise bei Saisonkennzeichen, Importfahrzeugen, Stillegungen etc.
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