Wenn die Wies'n-, Wasen-, Weinfestsaison dazu verführt, sich das eine oder andere Glas mehr zu genehmigen, kommt mancher auf die Idee, für die Heimfahrt in alkoholisiertem Zustand auf das Fahrrad umzusteigen, um seinen Führerschein nicht in Gefahr zu bringen. „Dies ist jedoch keine gute Idee", warnt Dr. Petra Schulz-Ruckriegel, Psychologin an den amtlich anerkannten Beratungsstellen für Fahreignung von DEKRA. Denn auch Fahrradfahrer, die stark alkoholisiert im Straßenverkehr angetroffen werden, bringen wie Autofahrer damit ihren Auto-Führerschein in Gefahr.
Ein Alkoholpegel von 1,6 Promille oder mehr hat einen Strafbefehl und eine Geldstrafe zur Folge, die durchaus ein Monatsgehalt betragen kann. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verlangt dann regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten, um die Eignung des Betroffenen für die Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen. Schließt der Betroffene diese Untersuchung nicht erfolgreich ab, ist der Führerschein erst einmal weg.
„Das Fatale bei alkoholisierten Radfahrern ist, dass sich die Führerscheinstelle oft erst relativ spät, manchmal sogar erst ein bis zwei Jahre nach der Alkoholkontrolle beim Betroffenen meldet und ihn sehr kurzfristig zur medizinisch-psychologischen Untersuchung auffordert", sagt Petra Schulz-Ruckriegel. „Das ist für viele jedoch eine zu kurze Zeit, um sich auf die Begutachtung vorzubereiten. Damit verschlechtern sich die Erfolgschancen."
Die Expertin empfiehlt daher, sich frühzeitig über den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu informieren. Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) führen dazu regelmäßig bundesweit Informationsveranstaltungen durch, in denen sich die Betroffenen anonym, ohne Voranmeldung und kostenfrei über den Ablauf der MPU und die Voraussetzungen für eine positive Prognose informieren können. Die Orte und Termine finden Interessenten unter www.dekra.de/mpu. (dpp-AutoReporter/wpr)