"Bahn frei!" statt "Tatü Tata"
10.03.2021
mid Groß-Gerau - Rettungsgasse: Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn haben immer Vorfahrt. Foto: Goslar-Institut
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn haben es manchmal schwer im Straßenverkehr. Eine pädagogische Initiative des auf Verkehrsthemen spezialisierten Goslar-Instituts will das ändern."Vielleicht wäre es hilfreich, wenn alle Fahrschüler während ihrer Ausbildung einen kurzen Song erlernen würden: Zur Tonfolge des Martinshorns sollten sie statt 'Tatü Tata' singen üben 'sofort - freie Bahn'." Das würde möglicherweise helfen, die Anzahl von Unfällen mit sogenannten Einsatzfahrzeugen zu verringern, mutmaßt das von der Versicherung HUK Coburg initiierte Institut. Denn laut Statistik wird in Deutschland rund zehnmal täglich ein Rettungs- oder Notarztwagen im Einsatz in einen Unfall verwickelt. Damit liegt diese Quote bei den Einsatzkräften etwa drei- bis viermal so hoch wie bei normalen Autos. Für die Polizei gibt es zwar keine entsprechenden offiziellen Zahlen, doch Experten gehen davon aus, dass es hier bei den Unfällen während einer Sonderfahrt keine großen Unterschiede zu den übrigen Rettungskräften gibt. Und das, obwohl Polizisten solche Einsatzfahrten speziell trainieren.
Doch das hilft ihnen häufig wenig, wenn andere Verkehrsteilnehmer die Vorschriften nicht respektieren, die für das Verhalten gegenüber Fahrzeugen gelten, die mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Und diese Regeln sind eindeutig: Dann heißt es für den normalen Verkehr schlicht "Bahn freimachen!" Doch die Fahrer von Einsatzfahrzeugen erleben es nur allzu oft, dass viele Autofahrer offenbar nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie auf Notarzt-, Kranken-, Feuerwehr- oder Streifenwagen im Einsatz treffen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Fahrer je nach Verkehrssituation an den rechten oder linken Fahrbahnrand auszuweichen. Wohin sie sich dabei orientieren, sollten sie mit ihrem Blinker eindeutig anzeigen. Am Fahrbahnrand bleibt man dann stehen oder fährt nur sehr langsam weiter und wartet, bis die Einsatzfahrzeuge vorbei sind.
In einer engen Straße ist es dagegen möglicherweise sinnvoller, zügig bis zu einer breiteren Stelle vorzufahren, wo die Rettungs- oder Polizeiwagen besser passieren können. In jedem Fall ist den Fahrzeugen mit der Sonderberechtigung schnellstmöglich freie Fahrt einzuräumen. Zu diesem Zweck darf ein Autofahrer gegebenenfalls auch die Haltelinie einer roten Ampel überfahren. Allerdings muss er sich dabei vergewissern, dass er den querenden Verkehr nicht gefährdet.
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