BGH-Urteil: Auch mit einem 3er BMW macht Fahren Freude
10.07.2023
mid Groß-Gerau - Die Karlsruher Richter halten es für zumutbar, mit einem 3er BMW anstelle eines Porsche-Cabrios in den Urlaub zu fahren. Foto: Ezeuiel Octaviano / pixabay.com
Ein BMW-Kombi ist sehr wohl ein geeignetes Gefährt für einen Kurzurlaub am Gardasee, bekräftigt das Versicherungsunternehmen ARAG die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Anders dachte sich das zumindest die Besitzerin eines Porsche-Cabrios. Ihr Problem: Die Garage, in der ihr Porsche stand, war seit zwei Wochen durch ein fremdes Fahrzeug blockiert. Wohl oder übel musste die Frau daher ihren Zweitwagen nehmen - einen schnöden 3er BMW-Kombi -, womit der Urlaub ihrer Ansicht nach nur noch halb so viel Freude bereitete. Und so verlangte sie von ihrem Peiniger aufgrund entgangener Urlaubsfreuden eine Entschädigung von 175 Euro pro Tag für den gesamten Zeitraum der Garagen-Blockade, also 2.450 Euro. Den Richtern ging die Forderung allerdings zu weit. Unstrittig war laut ARAG Experten zwar das rechtswidrige Versperren der Garagenausfahrt. Da aber ein durchaus angemessener Zweitwagen vorhanden war, konnte man kaum von einem fühlbaren Ausfall der Nutzung sprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 35/22).
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