Die Antragstellung für die Abwrackprämie ist am 2. September 2009 ausgelaufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat aber eine Warteliste für 15.000 weitere Antragsteller eingerichtet, so dass nachträglich freiwerdende Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs im Rahmen der Gesamtfördersumme gegebenenfalls noch zugeteilt werden können.
Die so genannte Abwrackprämie bzw. Umweltprämie ist politischer Wille und Autofahrer können sich unter bestimmten Umständen jene 2.500 Euro sichern, die für den Kauf eines Neu- oder Jahreswagens fällig werden. Nachfolgend sind eine Reihe von Umständen aufgeführt, wie die Abwrackprämie funktioniert.
Die Abwrackprämie bzw. Umweltprämie wird für jene Zeitgenossen fällig, die ein Auto verschrotten, das mindestens neun Jahre alt ist. Als Ersatz muss ein Neu- oder Jahreswagen angeschafft werden, alternativ kann auch ein Neufahrzeug geleast werden. Kauf, Leasing und Zulassung müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
Das Auto, das für die Abwrackprämie verschrottet werden soll, muss mindestens vor dem 14. Januar 2000 die Erstzulassung hinter sich gebracht haben. Weiterhin muss dieses Fahrzeug mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen gewesen sein, der das Schrott-Auto abwracken will.
Der Neu- oder Jahreswagen, für den die Abwrackprämie bezogen werden soll, muss mindestens die Schadstoffnorm Euro-4 erfüllen. Bei Jahreswagen gilt, dass diese längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war. Mittlerweile ist das noch konkreter formuliert worden, nämlich, dass die Jahresfrist "zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragssteller" gilt. Außerdem werden jene Jahreswagen, die von Mitarbeitern bei Autokonzernen nach einem Jahr privat verkauft werden, mit einbezogen, ebenso jene, die auf eine Autobank zugelassen waren.
Der Antrag auf die Abwrackprämie kann online gestellt werden. Auf der Internetseite www.bafa.de steht dieser beim Start der Abwrackprämie zur Verfügung. Zum Antrag gehört ein Nachweis über die Verschrottung, sowie eine Abmeldebestätigung des Altwagens. Für den Neuwagen müssen die Zulassungspapiere vorliegen, sowie die Kopie von Leasingvertrag bzw. der Rechnung.
Das für die Abwrackprämie zur Verfügung stehende Geld reicht möglicherweise nicht für alle. 1,5 Milliarden Euro stehen bereit, das sind rechnerisch Mittel für 600.000 Autos. Wenn der Topf leer ist, gibt es nichts mehr. Branchenexperten sehen ein Problem für Käufer von Neuwagen mit einer langen Lieferzeit - für die könnte es dann bereits zu spät sein.
Die Abwrackprämie lässt sich mit anderen Vergünstigungen seitens der Politik kombinieren. So hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets I im Herbst bereits beschlossen, Neuwagenkäufer mit einem Bonus zu belegen. Hat das Fahrzeug bereits das Zeug, die Euro-4-Norm zu erfüllen (Voraussetzung für die Abwrackprämie!) und wird das bis Ende Juni 2009 zugelassen, muss für 2009 keine Kfz-Steuer zahlen. Für Autos mit Euro-5- oder gar Euro-6-Norm gilt, dass diese für 2009 und 2010 keine Kfz-Steuer zahlen müssen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Fahrzeuge, die bereits die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen.
Eines ist jedoch ganz wichtig: Bevor man sein Auto zum Schrotthändler fährt, sollte ein Blick auf den Wiederverkaufswert geworfen werden. So kann es sein, dass Fahrzeuge, die um die neun Jahre alt sind, auf dem freien Markt deutlich höhere Preise erzielen werden. In diesem Fall wäre es ein reines Verlustgeschäft, die Abwrackprämie einzustreichen und sich dafür einen Neuwagen zu kaufen.
(alle Angaben ohne Gewähr)
Mehr Informationen über die Umweltprämie sowie den Antrag auf die Gewährung einer Umweltprämie finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.