Mietwagen
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Mietwagen


Jeder kennt sie, jeder braucht sie: die Mietwagen. Im korrekten Behördendeutsch heißen sie "Mietwagen für Selbstfahrer", um sie vom Taxi zu unterscheiden. Denn dort lässt man sich im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes durch einen Fahrer durch die Gegend kutschieren. Hier geht es aber um Kraftfahrzeuge, die zum Selbstgebrauch vermietet werden.

Viele Gelegenheiten

Es gibt zahllose Gelegenheiten, in denen man auf einen Mietwagen angewiesen ist. Eine der häufigsten ist der Unfall mit dem eigenen Pkw. Dabei wird während der Zeit, die für die Reparatur des eigenen Wagens vergeht, ein Mietfahrzeug gemietet.

Zu Mietwagen greifen auch jene, die zum Beispiel kein Auto haben. Oft ist auch nur ein Fahrzeug vorhanden, es werden aber kurzfristig zwei benötigt. Urlaubsfahrten sind eine weitere Gelegenheit, bei der viele Mietwagen zum Einsatz kommen. Ein klassisches Beispiel ist die Verwendung eines Mietwagens am Urlaubsort, während An- und Abreise per Bahn oder Flugzeug bewältigt wird.

Neben Pkw werden aber auch - in geringerem Umfang - kleinere Lkw gemietet. Studenten wären ohne diese Möglichkeit kaum in der Lage, die statistisch gesehen überdurchschnittliche Zahl an Umzügen zu bewältigen.

Sonderstellung des Mietwagens

Für Mietwagen gelten eigene Bestimmungen. Augenfällig ist die raschere Abfolge von Hauptuntersuchungen ("TÜV"), die gewöhnlich alle zwölf Monate durchgeführt werden müssen. Auch sind präzise Aufzeichnungen zu führen, wer das Fahrzeug wann fährt: Bei Verstößen gegen die StVO müssen die Fahrer ermittelt werden. Schließlich sind die Versicherungsprämien anders gestaltet als bei privat genutzten Fahrzeugen.

Die Zahl der Anbieter von Mietwagen ist groß - neben den überregionalen Firmen existieren auch zahlreiche regionale, mancher Autohändler bietet ebenfalls Leihwagen an.
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Erste Schritte
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