Auto-News

Mini Rider: Kinder sicher auf dem Motorrad mitnehmen

13.07.2023
Mini Rider: Kinder sicher auf dem Motorrad mitnehmen

mid Groß-Gerau - Wer leidenschaftlich gerne Motorrad fährt, steckt mit seiner Begeisterung oft auch den Nachwuchs an. Foto: Nick Williamson / pixabay.com
Gerade wenn die Eltern Biker sind, wollen Kinder oft früh auf den Sozius. Allerdings ist das Verletzungsrisiko beim Motorradfahren deutlich höher ist als beim Autofahren. Damit die Tour möglichst gefahrenfrei verläuft, sollte man grundlegende Regeln beachten, rät die Verti Versicherung AG.

Rein rechtlich ist die Mitnahme von Kindern kein Problem: Die Straßenverkehrsordnung schreibt kein Mindestalter für das Mitfahren auf dem Motorrad vor. Vielmehr ist die körperliche Reife entscheidend. Konkret bedeutet dies: Das Kind muss dazu in der Lage sein, sich ausreichend festzuhalten und mit den Füßen die Fußrasten erreichen können."Wenn der Beifahrer jünger als sieben Jahre alt ist oder die Füße nicht bis zu den Fußrasten reichen, ist ein sogenannter Kinder-Soziussitz verpflichtend", so Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte von der Verti Versicherung AG. Außerdem müsse durch Radverkleidungen oder Ähnliches dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können."Ein Helm ist auch für Beifahrer selbstverständlich Pflicht und dieser sollte immer neuwertig sein, da man bei gebrauchten Helmen nie weiß, ob dieser durch Unfälle oder auch nur Herunterfallen bereits beschädigt ist - bereits kleine Risse gefährden die Stabilität des Helms und damit die Sicherheit", betont Alexander Held. Und es müsse zwingend ein Motorradhelm sein, da Fahrradhelme hier keinen ausreichenden Schutz bieten würden. Da die Hals- und Nackenmuskulatur bei Kindern noch nicht voll ausgeprägt ist, sollte das Gewicht zudem möglichst gering sein. Außerdem solle der kleine Begleiter den Helmverschluss selbst öffnen können. Die Motorradkleidung sollte immer die passende Größe haben, da zu kleine oder zu große Bekleidung nur begrenzt vor Verletzungen schützt. Diese könne auch im Second-Hand-Laden erworben werden, wenn sie unbeschädigt ist. "Sinnvoll ist außerdem ein Nierengurt mit seitlichen Halteschlaufen, den der Fahrer über seiner Bekleidung anlegt - damit das Kind sich gut festhalten kann."Immer sichergestellt sein sollte, dass Fahrer und Beifahrer miteinander kommunizieren können. "Wenn es keine Möglichkeit gibt, per Gegensprechanlage oder Bluetooth-System miteinander zu sprechen, kann ein vereinbartes Klopfzeichen vermitteln, dass der Fahrer kurz an die Seite fahren und mit dem Kind reden sollte."Unverminderte Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung hat ein verletzter Beifahrer im Falle eines Unfalls nur, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden. Das heißt, der Beifahrer muss sich bei einem Unfall unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn fehlende oder mangelhafte Schutzkleidung zu der erlittenen Verletzung beigetragen hat. Bei minderjährigen Beifahrern haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass angemessene Schutzkleidung getragen wird.


Die Top 10 News:

Motorradanhänger: Eine Freiheit, die mitfährt

Mehr Erfolg als Autohändler durch eine optimierte Webseite

Naked Bike Kawasaki Z900

Passende Reifen für den Winter

Neuer Modelljahrgang Fiat Ducato

Hyundai Staria Modelljahr 2025 mit Hybridantrieb

Yamaha Tenere 700 und Tenere 700 Rally Modelljahr 2025

Setra Doppelstockbusse im Trend

Erfolgsgeschichte Opel Werk Eisenach

Kälte beeinflusst Reichweite von E-Autos

Erste Schritte
Anzeige