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Verbandskasten benötigt Updates

08.02.2021
Verbandskasten benötigt Updates

mid Groß-Gerau - Wer die Verantwortung trägt, muss nicht nur schwere Koffer schleppen. Der Verbandkasten im Auto verlangt nach regelmäßigem Checkup. Foto: Goslar Institut / Huk Coburg
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt in Ihren Verbandskasten geschaut? In vielen älteren Autos befinden sich diese Boxen seit Jahren, ohne überprüft zu werden. Oft ist dann das Verfallsdatum der Utensilien abgelaufen. Bei einer Verkehrskontrolle könnte es deshalb Ärger geben. Laut Paragraph 35h der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Autofahrer einen Verbandskasten mitzuführen. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 22 Plätzen sind sogar zwei Erste-Hilfe-Koffer vorgeschrieben. Nur Motorradfahrer sind nicht verpflichtet, Verbandsmaterial dabei zu haben. Wer gegen diese Vorschrift verstößt oder wer mit einem veralteten Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch zum Inhalt der Verbandskästen macht die StVO genaue Vorgaben: Seit 2014 dürfen nur noch solche verkauft werden, die der DIN-Norm Nr. 13164 genügen. Allerdings genüge nach den einschlägigen Regelungen der StVZO zum Mitführen jeder Verbandskasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfülle, erläutert der ADAC. Deshalb darf auch ein alter Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden. Was aber muss ein Verbandskasten, welcher der DIN-Norm Nr. 13164 entspricht, denn nun enthalten? Dazu gehören neben anderen Inhalten genau vorgeschriebene Heftpflaster, Verbandpäckchen, Wundschnellverbände, Kompressen und Fixierbinden, ferner Verbandtücher, Dreiecktücher, eine Rettungsdecke, Feuchttücher, Einmalhandschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Anleitung. Dass die Bestandteile eines ordnungsgemäß ausgestatteten Verbandskastens ein Verfallsdatum haben hängt damit zusammen, dass die Materialien, die steril sein müssen, dies auch bleiben sollen. In der Regel ist ein neu erstandener Verbandskasten vier Jahre haltbar. Nach dieser Zeit sollte er durch einen neuen ersetzt werden. Um im Notfall schnell helfen zu können, sollten Autofahrer nicht nur regelmäßig überprüfen, dass ihr Verbandskasten den Vorschriften entspricht und nicht überaltert ist. Die Erste-Hilfe-Ausrüstung muss bei Bedarf auch schnell griffbereit sein. Deshalb verbietet es sich von selbst, den Verbandskasten beim Beladen des Autos im Gepäckraum weit unten zu verstauen. Denn wer erst seinen Kofferraum ausräumen muss, um an die Erste-Hilfe-Utensilien zu gelangen, verliert möglicherweise wertvolle Zeit. Nicht in einem Kfz-Verbandskasten aufbewahrt werden sollten Medikamente jeder Art, auch keine Salben oder Schmerzmittel. Denn für die medikamentöse Behandlung eines Unfallopfers sind die professionellen Rettungskräfte zuständig. Um für den Notfall selbst gut gerüstet zu sein, empfiehlt es sich stattdessen, von Zeit zu Zeit seine Erste-Hilfe-Kenntnisse in einem entsprechenden Kurs aufzufrischen.


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