Wenn das Auto mitrockt
27.09.2023
mid Groß-Gerau - Wer sich beim Autofahren mit schnellen Rhythmen pusht, tendiert dazu, schneller zu fahren. Foto: Dekra
Musik und Autofahren sind ein Dream-Team - oder auch nicht. Musik kann vom Verkehrsgeschehen ablenken und Fahrweise oder Reaktionsvermögen beeinflussen, warnt die Prüfungsorganisation Dekra. Musik ginge nicht spurlos an Fahrern vorüber, so Dekra Verkehrspsychologe Dr. Thomas Wagner. "Wie Studien zeigen, weckt sie nicht nur Emotionen, sondern kann auch zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten, zum Beispiel infolge von Ablenkung beitragen". Das bedeutet: Musik übt einen deutlichen Einfluss auf das Fahrverhalten aus.
So führt Musik im Auto zu längeren Reaktionszeiten - zum Beispiel, wenn ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt, wie Psychologen der Universität Zürich bei einer Untersuchung feststellten. Überraschenderweise spielte es keine Rolle, ob die Audio-Anlage entspannende Klänge oder anregende Rhythmen von sich gab. Ein weiterer erwiesener Effekt: Wer sich beim Autofahren mit schnellen Rhythmen pusht, tendiert dazu, schneller zu fahren und häufiger die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten als mit softeren Klängen im Hintergrund. "Bei schnellen Rhythmen besteht die Gefahr, dass sich die Fahrenden von der Musik emotional mitreißen lassen und in gehobener Stimmung stärker aufs Gaspedal treten", so Wagner. "Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern", erklärt der Psychologe. Bei höherem Lautstärkepegel könne sie vom Verkehrsgeschehen stark ablenken, vor allem, wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden seien. Immer wenn die Aufmerksamkeit zu stark beansprucht werde, bleibe weniger geistige Kapazität für das Fahren übrig. Daher der Rat, sich nicht von seinen Lieblingssongs am Steuer pushen zu lassen, eine vernünftige Lautstärke zu wählen und in anspruchsvolleren Fahrsituationen, etwa beim Überholen, die Lautstärke herunter, etwa beim Überholen. Manche modernen Fahrzeuge schalten beim Rückwärtsfahren die Musikanlage bereits automatisch in den Mute-Modus. In Sachen Musikauswahl gibt es von Seiten des Gesetzgebers in Deutschland keine Vorgaben, wohl aber in Bezug auf die Lautstärke. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind die Fahrer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Musik darf nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil etwa Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht zu hören sind.
Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor, wenn einem Einsatzfahrzeug mit aktivem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn eingeräumt wird. Bei einem Unfall ist mit noch höheren Geldbußen zu rechnen.
Für alle Fahrenden gelte darüber hinaus eine Selbstüberprüfungspflicht, die allzu leicht in Vergessenheit gerät, erinnert die Dekra. Danach seien alle Fahrer verpflichtet, vor Fahrtantritt zu checken, ob sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Es sei die Sache jedes einzelnen, sich vor dem Losfahren selbst zu prüfen.
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