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Wie der Name schon sagt, dient das Nationalitätszeichen an einem Fahrzeug dazu, dieses zu einer Nation zweifelsfrei zuzuordnen. Dazu sind grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten denkbar, etwa eine Flagge oder ein Symbol. Bei Kraftfahrzeugen ist die Verwendung international geregelt, wie auch bei Schiffen und Flugzeugen. Hier bilden unterschiedliche Kombinationen aus Buchstaben das Nationalitätszeichen.
Das Nationalitätszeichen an einem Kraftfahrzeug zeigt an, in welchem Land das Fahrzeug die Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr erhalten hat. Aus rechtlicher Sicht ist es Bestandteil des amtlichen Kennzeichens im jeweiligen Land.
Im deutschsprachigen Raum sieht die Regelung für das Nationalitätszeichen vor, dass für Deutschland ein D, im Falle von Österreich ein A und für die Schweiz die Buchstaben CH verwendet werden.
In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass es im Inland am Fahrzeug geführt werden darf, während es im Ausland dort geführt werden muss. Letzteres erleichtert das so genannte Euro-Kennzeichen, das in allen EU-Mitgliedsländern sowie der Schweiz das Nationalitätszeichen ersetzt. Ein Sonderfall ist in diesem Zusammenhang Kroatien, das bereits jetzt ein solches Kennzeichen inklusive Emblem der EU verwendet, obwohl Kroatien noch nicht Mitglieder der Union ist.
Die Ausgestaltung der Nationalitätszeichen ist ebenfalls international geregelt worden. Dieses soll ein weißes, ovales Schild sein, die Höhe beträgt 18 und die Breite 30 Zentimeter. Die darin gedruckten Buchstaben sollen zehn Zentimeter hoch sein und eine Stärke von 15 Millimetern aufweisen. Seit Ende 1968 ist auch ein kleineres Zeichen zulässig.
Das Nationalitätszeichen muss gut sichtbar auf der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.