Autolexikon
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Führerschein

Mit dem Begriff Führerschein wir die Urkunde über die Erteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet. Diese ist die behördlich erteilte Genehmigung, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Es gibt eine ganze Reihe von Fahrerlaubnis-Arten, die sich an bestimmten Fahrzeugklassen orientieren. Die beiden Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Noch gibt es in der EU keine einheitliche Regelung, das Recht der Fahrerlaubnis wird noch auf der Ebene der jeweiligen Mitgliedsstaaten geregelt. Bis zum 19. Januar 2013 soll allerdings eine einheitliche Richtlinie in allen Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Recht Eingang gefunden haben.

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