Anzeige
Fußgängerüberweg
Unter einem Fußgängerüberweg (umgangssprachlich: Zebrastreifen) versteht man eine Querungsanlage für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Das markante Kennzeichen des Fußgängerüberwegs sind die breiten Linien auf der Fahrbahn, die als Verkehrszeichen anzusehen sind. Fahrzeuge müssen vor Fußgängerüberwegen mit mäßiger Geschwindigkeit fahren und notfalls warten, wenn ein Fußgänger bzw. Fahrer eines Rollstuhls den Überweg erkennbar benutzen will. An derartigen Überwegen darf nicht überholt werden, im Falle einer Verkehrsstockung darf auf dem Fußgängerüberweg nicht gehalten werden.