Autolexikon
Anzeige
<< zurück

Gehweg

Unter einem Gehweg versteht man jenen Teil der Verkehrsfläche, der dem Fußverkehr zugeteilt ist. Zu Gehwegen gehören Fußgängerwege, Bürgersteige, Gehsteige, Trottoir. Letztere sind in der Regel durch einen Bordstein und/oder einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgegrenzt.

Gehwege dürfen nicht von Fahrzeugen benutzt werden, also auch nicht von Fahrrädern. Die Ausnahme bilden Kinder: Sie müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z
Anzeige
Erste Schritte
Anzeige