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Gurtpflicht
In Deutschland besteht die Gurtpflicht seit 1976 und dient zur Sicherung von Personen in Kraftfahrzeugen. Die Einführung der Gurtpflicht wurde nicht nur zum Schutz vor Verletzungen der einzelnen Personen erwirkt, sondern auch zur Minderung der mit Verkehrsunfällen verbundenen wirtschaftlichen Schäden für Arbeitgeber oder Versicherungen. Bis 1984 galt die Gurtpflicht nur für die Vordersitze. Durch eine Gesetzesänderung besteht seitdem auch eine Verpflichtung für die Rückbänke eines Fahrzeugs. Eine weitere Pflicht für den Fahrzeugführer ist es, die Kinder in alterskonformen Sitzmöglichkeiten zu sichern.
Siehe auch:
Anschnallpflicht,
Gurtstraffer,
Rückhaltesystem