Anzeige
Lkw-Maut
Seit dem 01. Januar 2005 wird auf deutschen Autobahnen und einigen stark befahrenen Bundesstraßen in Deutschland eine Maut erhoben, die sich nach der zurückgelegten Entfernung richtet. Betroffen sind davon alle
Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sowie für kleinere Fahrzeuge, wenn diese etwa durch einen Anhänger ein Gespanngewicht von wenigstens zwölf Tonnen erreichen. Derartige Fahrzeuge müssen für den Güterverkehr geeignet sein.