Autolexikon
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Personenkraftwagen

Unter einem Personenkraftwagen (Abkürzung PKW, Plural auch PKW) versteht man ein mehrspuriges Fahrzeug, das überwiegend zum Zweck der Beförderung von Personen eingesetzt wird. Synonym wird umgangssprachlich der Begriff Automobil oder Auto verwendet. In einem PKW dürfen seit 2006 nur noch so viele Personen befördert werden, wie es Sicherheitsgurte gibt. Sollten keine Sicherheitsgurte vorhanden sein, wie zum Beispiel bei Oldtimern, richtet sich die zulässige Höchstzahl nach den Sitzplätzen, die in den Fahrzeugpapieren enthalten sind.

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