Autolexikon
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Roadster

Ein Roadster bezeichnet einen zweisitzigen Sportwagen, der ursprünglich ohne festes oder klappbares Dach auskommen musste. In Abgrenzung zum Cabriolet muss ein Roadster u.a. streng genommen ein Zweisitzer sein, eine eigenständige Bauform aufweisen (also: kein Derivat eines anderen Modelles sein).

Siehe auch: Limousine, Cabriolet, Coupé

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