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Schritttempo
Bei dem Begriff "Schritttempo" handelt es sich um eine sehr ungenaue Angabe für die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs. Der Bundesgerichtshof hat sich insofern dazu geäußert, dass Schritttempo deutlich unter 20 km/h liegen muss, andere Gerichtsurteile zielen in den einstelligen Bereich. Schritttempo oder Schrittgeschwindigkeit muss zum Beispiel in
verkehrsberuhigten Bereichen eingehalten werden.
Siehe auch:
Mäßige Geschwindigkeit