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Überholvorgang
Mit dem Begriff Überholvorgang wird das Überholen eines fahrenden
Fahrzeugs durch ein schnelleres Fahrzeug bezeichnet, wodurch sich das vom „Vorbeifahren“, d.h. an einem parkenden oder haltenden Fahrzeug unterscheidet. Beim Rechtsverkehr darf nur links überholt werden, wobei es verschiedene Ausnahmen gibt, die von Land zu Land stark variieren können. Vor Reiseantritt sollten daher entsprechende Informationen eingeholt werden.