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Verkehrsunfall
Die Definition für einen Verkehrsunfall lautet, dass es sich für wenigstens einen Unfallbeteiligten um eine unvorhergesehenes und plötzlich eintretendes Ereignis handelt, das hinsichtlich seiner Ursache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und bei dem ein Sachschaden und / oder Personenschaden eintritt.