Autolexikon
Anzeige
<< zurück

Fußverkehr

Unter Fußverkehr versteht man jede Bewegung aus eigener Kraft, die ohne technische Hilfsmittel bewältigt wird, welche im rechtlichen Sinne als Fahrzeug gelten. Erweitert wird der Begriff um die Fortbewegung mit Fahrzeugen, die explizit nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Für den Fußverkehr sind Gehwege eingerichtet worden. Der Fußverkehr weist in den zurückliegenden Jahrzehnten eine rückläufige Tendenz auf.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z
Anzeige
Erste Schritte
Anzeige