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Fußverkehr
Unter Fußverkehr versteht man jede Bewegung aus eigener Kraft, die ohne technische Hilfsmittel bewältigt wird, welche im rechtlichen Sinne als Fahrzeug gelten. Erweitert wird der Begriff um die Fortbewegung mit Fahrzeugen, die explizit nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Für den Fußverkehr sind
Gehwege eingerichtet worden. Der Fußverkehr weist in den zurückliegenden Jahrzehnten eine rückläufige Tendenz auf.