Autolexikon
Anzeige
<< zurück

Hauptuntersuchung

Die so mit HU abgekürzte Hauptuntersuchung von Verkehrsmitteln dient in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, indem die Verkehrsmittel auf Mängel untersucht und die Behebung eventuell aufgefundener Mängel angeordnet wird. Die Hauptuntersuchung findet in gesetzlich festgelegten Intervallen statt, für PKW beläuft sich dieses bei Erstzulassung auf 36 Monate. Ab der zweiten Hauptuntersuchung verringert sich das Intervall auf 24 Monate. Sonderregelungen gelten zum Beispiel für Taxis und Mietwagen, die ein Untersuchungsintervall von 12 Monaten aufweisen. Die Hauptuntersuchung zielt seit dem 01. Dezember 1951 darauf ab, dass keine Fahrzeuge mit mangelhafter Sicherheit am Straßenverkehr teilnehmen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z
Anzeige
Erste Schritte
Anzeige