Autolexikon
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Parken

Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung in Deutschland liegt Parken vor, wenn man sein Fahrzeug für mehr als drei Minuten verlässt. Darunter versteht man das Aufhalten außerhalb der Sicht- und Reichweite des Fahrzeugs. Das Parken ist ein freiwilliger Vorgang, es gehört in den Bereich des ruhenden Verkehrs.

Siehe auch: Parkverbot

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