Anzeige
Parken
Im Rahmen der
Straßenverkehrsordnung in Deutschland liegt Parken vor, wenn man sein Fahrzeug für mehr als drei Minuten verlässt. Darunter versteht man das Aufhalten außerhalb der Sicht- und Reichweite des Fahrzeugs. Das Parken ist ein freiwilliger Vorgang, es gehört in den Bereich des ruhenden Verkehrs.
Siehe auch:
Parkverbot