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Parkverbot
Die Regelung des Parkverbotes basiert auf der Vorgabe, dass überall dort geparkt werden darf, wo es nicht verboten ist. Da Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen, ist zum Beispiel das Parken auf
Gehwegen verboten. Umgekehrt ist Parken gestattet, wo es explizit erlaubt ist, unter anderem durch Zeichen oder Markierungen. Geregelt ist zudem, dass am rechten Fahrbahnrand geparkt werden muss, in Einbahnstraßen darf auf links geparkt werden. Darüber hinaus bestehen eine Reihe von Detailregelungen.