Die Automobilbranche befindet sich im Umschwung. Die letzten beiden Jahre haben bei einigen zu Umsatzeinbrüchen geführt, doch auch das Angebot hat sich teilweise durch Lieferengpässe verändert. Hinzu kommt der Trend, alles online kaufen zu wollen, der es den regulären Autohändlern immer schwerer macht, Fahrzeuge an den Mann zu bringen. Neue Verkaufstools und Marktplätze müssen genutzt werden, um den rückläufigen Verkaufszahlen entgegenzuwirken.
Generell können Unternehmer sich für einen Gebraucht- oder einen Neuwagen entscheiden. Je nach Angebot variieren die Preise stark. Was gekauft wird, hängt ebenfalls sehr vom Budget der Firma ab. Ein Start-up, das sich gerade im Aufbau befindet muss zwar auch mobil sein, um Kunden zu besuchen und Waren zu transportieren, doch mitunter hapert es hier am Budget.
Händler setzen deshalb nicht nur auf den Handel von Neuwagen, sondern wollen auch Autos verkaufen, die in sehr gutem Zustand aber eben gebraucht sind. Gerade dieser Bereich hat sich im Sektor B2B-Handel stark vergrößert. Im Netz werden Handelsplattformen angeboten, auf denen Autohändler direkt mit der europäischen Geschäftskundschaft kommunizieren können.
Es gibt einige Unterschiede zwischen dem Autoverkauf an eine private oder juristische Person. Diese müssen auch beim Handel über Online Plattformen befolgt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Spricht man von gewerblichen Verkäufern, kommt einem natürlich der Autohändler sofort in den Sinn, doch auch andere Gewerbe, die Teile des Fuhrparks verkaufen, sind als gewerbliche Verkäufer zu betrachten. Jedes Unternehmen, egal welcher Branche, das eines seiner Autos verkaufen möchte, wird als gewerblicher Verkäufer gesehen.
Während bei einem Verkauf an eine Privatperson diese die Haftung im Kaufvertrag ausschlagen kann, ist dies beim B2B-Autoverkauf nicht möglich. Die generelle Sachmängelhaftung beläuft sich auf zwei Jahre, die jedoch auf ein Jahr reduziert werden kann, wenn dies entsprechend im Kaufvertrag festgehalten wird.
Das bedeutet im Klartext, dass der Verkäufer nur ein Jahr für entstehende Schäden aufkommen muss. Danach ist der Käufer für die Behebung von Mängeln oder Sachschäden zuständig. Es wird davon ausgegangen, dass Schäden, die innerhalb der ersten sechs Monate auftreten bereits bei Kaufabschluss bestanden haben. Bei allen späteren Schäden, muss bewiesen werden, dass diese beim Kauf bereits existierten.
Der Verkäufer ist von der Haftung nur im Falle von grober Fahrlässigkeit von seiten der Käuferpartei ausgeschlossen.
Ein gewerblicher Verkäufer muss die Umsatzsteuer entsprechend anzeigen und abführen. In dem Fall, dass ein Auto von einem Unternehmen an ein anderes verkauft wird, kann die Vorsteuer abgezogen werden.
Autohändler müssen hinsichtlich ihrer Marketingstrategie immer auf dem neuesten Stand bleiben, um weiter erfolgreich Autos verkaufen zu können. Digitale Plattformen haben sich zu einem sehr wichtigem Tool entwickelt, mit denen private und geschäftliche Kunden erreicht werden können.
Trotz alledem sollten gerade die Autohändler sich klar positionieren und stark am Bestandskundenmanagement festhalten. Geschäftskunden, die immer wieder auf neue oder gebrauchte Auto angewiesen sind, sollten unbedingt entsprechend behandelt werden. Mit den passenden Marketingaktionen im online und offline Bereich können nicht nur neue Kunden geworben werden, sondern auch der so wichtige Kontakt mit Bestandskunden aufrecht gehalten werden.