Lengwil, Schweiz (ots) -
"Der Konkurs über die TAXMOBIL AG [...] wird widerrufen". Damit ist der Konkurs des Schweizer Unternehmens TAXMOBIL Aktiengesellschaft Geschichte. Nach einem mehr als dreijährig schwebenden Konkursverfahren ist dem Verwaltungsrat der TAXMOBIL Aktiengesellschaft, Bert Neckermann, gelungen, was in der Schweizer Rechtsgeschichte äußerst selten zu finden ist: Der Konkurs wurde am 6. Februar 2017 per Gerichtsentscheid widerrufen und wird nun entsprechend im Schweizer Handelsregister (www.zefix.ch) publiziert.
Die juristische Bedeutung und die operativen Konsequenzen für das Vorankommen des Unternehmens und seines innovativen Businessmodells erläutert der Schweizer Experte und Rechtsanwalt Christian Bütikofer: "Mir ist nicht bekannt, dass es im Gerichtskreis Kreuzlingen zu derartigen Widerrufen bei juristischen Personen gekommen wäre. Es gibt - nicht nur im Thurgau, sondern schweizweit - sehr wenig Präjudizien, obwohl das entsprechende Gesetz seit 1889 besteht. Mit einem Konkurswiderruf passiert folgendes: Das zuständige Konkursgericht widerruft den Konkurs und gibt dem Schuldner das Verfügungsrecht über sein Vermögen zurück, wenn der Schuldner nachweist, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das bedeutet, dass sämtliche Gläubiger befriedigt werden müssen, bis ein solcher Widerruf in Frage kommt. Im Gegensatz zu einem sogenannten Nachlassverfahren oder zu einem 'normalen' Konkursverfahren kommen also keine Gläubiger zu Schaden."
Im Fall der TAXMOBIL Aktiengesellschaft gibt es keine Altlasten, alle Gläubiger sind vollständig befriedigt. So konnte nun vom Gericht der Widerruf des Konkurses vor dem Schluss des Konkursverfahrens verfügt werden. Faktisch ist dies nicht nur eine Aufhebung des Konkurses, sondern es ist, als ob es dieses Verfahren nie gegeben hätte. "Die Handlungsfähigkeit des Unternehmens ist damit vollumfänglich wieder hergestellt." so der Anwalt weiter. Selten sei das nach RA Bütikofer bei juristischen Personen, weil die betreffenden Organe in aller Regel schlicht die Gläubiger im Konkurs zu Verlust kommen lassen und danach mit einer Nachfolgegesellschaft weitermachen. "Das wollte Herr Neckermann nie, was mich von Anfang an beeindruckt hat. Normalerweise findet sich niemand, der privat ein Darlehen in dieser Grösse aufnimmt, um Forderungen aus dem Konkurs einer juristischen Person zu befriedigen, obwohl er rechtlich überhaupt nichts schuldet. Wer aus einer moralischen Verpflichtung heraus so handelt, hat es verdient, als Unternehmer zu gelten."
Die nächste Finanzierungsphase
Bert Neckermann, Firmengründer und Ideengeber des TAXMOBIL Konzeptes, ist höchstzufrieden mit dem Gerichtsentscheid und sieht sich bestätigt in seiner Überzeugung, dass sich die Mühen gelohnt haben und der Geschäftszweck von TAXMOBIL unverwüstlich und in seiner Substanz gestärkt ist. Gemeinsam mit seinem Team und seinen Gründer-Aktionären, die dem Unternehmen über die zähen Jahre hinweg die Treue gehalten haben, nimmt er nun nach diesem Gerichtsurteil und der Änderung im Handelsregister erneut Fahrt auf. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz führt gezielt Investorengespräche, um die Finanzierung für die nächste Projekt- und die Pilotierungsphase sowie den weltweiten Launch sicher zu stellen.
DAS TAXMOBIL Konzept: Sharing Mobility - Teilen ist die Zukunft. Gemeinsam für mehr Mobilität in der Stadt und weniger Autos auf den Straßen.
"Ziel ist, mit der nächsten Finanzierungsphase die Real-World-Testumgebung eines modernen globalen Infrastrukturversorgers/Carriers zu realisieren und die eigenen Unternehmensstrukturen marktgerecht aufzustellen und zu konsolidieren. Wir wollen urbane Mobilität evolutionieren und eine kostengünstige, komfortable, sichere und agile sowie nachhaltig 'grüne' Variante zum klassischen Privatwagen werden - ganz im Sinne der Sharing Economy. Unser Ziel ist die benutzergesteuerte und individuelle Personenbeförderung im Stadtverkehr. Wir werden die bereits vorhandenen gewerblichen Personenbeförderer als Kooperationspartner gewinnen und deren Leerkapazitäten nutzen", erläutert Neckermann das Konzept. "Durch eine sehr günstige monatliche Flatrate werden erheblich mehr Menschen motiviert und in der Lage sein, ein gewerbliches Personenbeförderungssystem zu nutzen als jemals zuvor. Monatlich einmal zahlen, den ganzen Monat so oft Sie wollen in der Stadt gefahren werden, rund um die Uhr und in jeder Stadt, in der es TAXMOBIL gibt, weltweit. Hop on, hop off. Ohne Wartezeiten und so oft man will. In allen Städten, in denen TAXMOBIL angeboten wird - ohne zusätzliche Bezahlung. Das ist satter Mehrwert für alle, die TAXMOBIL nutzen und unterstützen." so Neckermann weiter.
Urbane Lebensqualität erhöhen
Mit dem TAXMOBIL-Konzept werden die Städte luftiger, die Blechlawinen und die Feinstaubbelastung weniger. Die Menschen in der Stadt, ob jung oder alt, ob arm oder reich, ob fahrtüchtig oder nicht, werden mobiler. Rund um die Welt und rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. "Für die Realisierung der Grundidee von Green Cities im Bereich Mobilität haben wir den Kampf gegen den Konkurs aufgenommen und nach zähem Ringen und einigen Tiefschlägen nun schlussendlich erfolgreich ausgefochten.", erläutert Neckermann das unerbittliche Engagement. "Die Rückschläge haben unser Unternehmen weiter gebracht, die Lernkurven waren zeitweise sehr steil, der Geduldsfaden unserer Aktionäre manches Mal kurz vor dem Zerreißen. Und doch hat sich der Aufwand gelohnt. In der Retrospektive zeigten sich die meisten Hürden als nützlich und der Weiterentwicklung unseres Konzeptes zieldienlich."
Kritische Eigenreflexion der Unternehmensgeschicke
Das Unternehmen hat die vergangenen stürmischen Zeiten und die Zeit des Konkursverfahrens im Detail, das kommunikative Verhalten und den eigenen Umgang mit Gegenwind und Unwägbarkeiten kritisch reflektiert. Dazu war Bert Neckermann im Dialog mit Experten und mit Künstlern. Gemeinsam wurde die Essenz der unternehmerischen Lerngeschenke und die auftauchenden Gedanken zur Firmengeschichte in einer Publikation kondensiert. Das Buch mit dem Titel "Schwarz und Weiß" wird voraussichtlich Mitte März 2017 erscheinen.
Über das Unternehmen
Die TAXMOBIL Aktiengesellschaft ist ein innovatives StartUp in der Kategorie "Urbane Mobilität". Gegründet im Jahre 2008 als Aktiengesellschaft zählt sie zu den Pionieren der sogenannten "intelligent data driven mobility". Das Unternehmen entwickelt eine globale Plattform und ein intelligentes tragfähiges Carrier-Netz für die gewerbliche Personenbeförderung und koppelt vorhandene Verkehrssysteme und Anbieter sowie Angebote des Öffentlichen Nahverkehrs mit modernster App-Technologie und einem disruptiven Preismodell.
Weniger ist mehr - so das Credo von TAXMOBIL: Weniger zahlen, mehr fahren. Weniger Leerfahrten, mehr Fahrgäste. Weniger Autos auf den Straßen, mehr Mobilität für den Einzelnen. Weniger Stau- und Parkplatzprobleme auf den Straßen, mehr Lebensqualität für die Menschen in der Stadt.
Das Ziel des Unternehmens ist, das Konzept der Green Cities voranzutreiben und dafür im Bereich der städtischen Personenbeförderung Synergien und Real-World-Mobilitätsangebote zu schaffen, vorhandene Ressourcen zu kombinieren und damit zu einer merklichen Entlastung im Stadtverkehr beizutragen, ohne dass der/die Einzelne auf individuelle Mobilität verzichten muss.
Auf dem Weg zum Ziel gab es für das Unternehmen und seine Aktionäre in den vergangenen Jahren reichlich Gegenwind, mehrfach Mehrheitsübernahmeversuche mit nachfolgendem Konkursverfahren. Nach mehreren Jahren zähen Ringens ist nun der Konkurs des Schweizer Unternehmens endgültig Geschichte. Der Konkurswiderruf, ein äußerst seltenes juristisches Verfahren in der Schweiz, ist gelungen. Am 6. Februar 2017 wurde der Konkurs über die TAXMOBIL Aktiengesellschaft rechtskräftig widerrufen.
Hintergrundinformationen zum Unternehmen und zum Mobilitätskonzept der TAXMOBIL AG finden Sie unter www.taxmobil.com/presse.
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