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Es kracht – und dann?
Wie aus der Statistik zu sehen, verlaufen die meisten Unfälle ohne Personenschäden. In diesen Fällen steht die Frage der so genannten Schadensregulierung im Vordergrund. Für diese gelten aber auch grundsätzliche Regelungen für das Verhalten nach einem Unfall:
- Anhalten:
Nach einem Unfall sollte man unbedingt anhalten und den Unfallort nicht verlassen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit Freiheitsstrafen und anderen Bußen geahndet (Entzug der Fahrerlaubnis) werden.
Fährt der Unfallpartner einfach davon, sollte man versuchen, sich das KfZ-Kennzeichen zu merken, wenn möglich auch den Autotyp und dessen Farbe. In diesem Fall sind Zeugen sehr hilfreich – sprechen Sie diese an und notieren Sie sich Namen und Adresse.
- Unfallstelle sichern:
Unmittelbar nach dem Anhalten das Warnblinklicht einschalten! Danach sollte die Unfallstelle abgesichert werden – Warndreieck aufstellen.
- Unfallstelle räumen (eventuell):
Handelt es sich um einen Unfall mit geringem Sachschaden sollte das Fahrzeug an den Straßenrand gefahren werden – wenn nicht die Unfallspuren dadurch verwischt werden. In diesem Fall sollten möglichst Fotos gemacht und / oder mit Kreide Markierungen auf der Fahrbahn angebracht werden.
- Erste Hilfe:
Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, muss Erste Hilfe geleistet werden. Unterlassene Hilfeleistung kann bestraft werden!
- Notruf:
Polizei und eventuell Rettungswagen verständigen, je nach Lage auch andere Rettungskräfte.
- Versicherung anrufen:
Rufen Sie den Schadensservice der KfZ-Versicherung an. Vor allem, wenn Sie allein in einer Unfall-Situation sind, kann Ihnen das Gespräch mit dem Mitarbeiter des Schadensservice die schwierige Situation erleichtern.
- Unfallprotokoll anfertigen:
Neben dem Erstellen von Fotos sollten auch andere Maßnahmen für die Rekonstruktion des Unfallherganges getroffen werden.
Dazu gehört ein Unfall-Protokoll: Das Formular des Europäischen Unfallberichtes sollte verwendet werden. Ist das nicht vorhanden, sind wichtige Daten zu notieren – Kennzeichen usw.
- Keine Bekenntnisse!
Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen, auch nicht gegenüber der Polizei – Sie haben die Möglichkeit, sich auf das Recht zur Aussageverweigerung zu berufen. Grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, wobei ein Unfallbericht anhand eines vorgefertigten Formulars eine große Hilfe sein kann. Gleiches gilt für das Gespräch mit dem Schadensservice Ihrer Versicherung, wenn diese so etwas anbietet!
Zugeständnisse oder das Eingeständnis der Schuld, insbesondere, wenn man etwas derartiges unterschreibt, können schwerwiegende Folgen haben und sollten daher unterlassen werden.
- Schaden feststellen:
Die Schäden, die durch den Unfall hervorgerufen worden sind, müssen festgestellt werden, was in einer Fachwerkstatt erfolgen kann.
- Versicherung verständigen:
Sofern nicht bereits geschehen, sollte die eigene Versicherung verständigt werden, auch wenn man nicht den Unfall verursacht hat.
- Schadensregulierung:
Anwälte mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht sollten dazu konsultiert werden.
Wie in vielen anderen Lebenslagen heißt es Vorsorge treffen. Vor allem sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer mit der Frage auseinandergesetzt haben, was in einer Unfallsituation zu tun ist und in seinem Fahrzeug die nötigen Voraussetzungen schaffen. ...mehr
Wie aus der Statistik zu sehen, verlaufen die meisten Unfälle ohne Personenschäden. In diesen Fällen steht die Frage der so genannten Schadensregulierung im Vordergrund.
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