Der neue ‚ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort‘ deckt auch einen Schaden ab, der bereits vor Vertragsabschluss entstanden ist. Mit dieser Innovation geht das Düsseldorfer Familienunternehmen ganz neue Wege - das Produkt ist einzigartig auf dem deutschen Markt. Man muss kein Verkehrsrowdy sein, um Punkte in Flensburg zu kassieren oder gar den Führerschein zu verlieren: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Überrollen der Haltelinie an einer Stoppstraße...
Ein Fahrverbot bringt aber viele Fahrende in große Schwierigkeiten. „Der ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort übernimmt die Kosten für einen Anwalt, auch wenn Betroffene zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch nicht versichert waren", erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstand für Produkt und Innovation der ARAG SE. Dabei kann das vermeintliche Vergehen bis zu drei Monate zurückliegen.
Abschließen können den ‚ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort‘ Privatpersonen, wenn noch kein Rechtsanwalt beauftragt wurde und der Verkehrsunfall oder die Ordnungswidrigkeit maximal drei Monate zurückliegen; ab sofort werden die außergerichtlichen Kosten übernommen. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, trägt die ARAG SE ebenfalls Kosten für Prozess, Anwalt, Zeugenentschädigung sowie vom Gericht bestellte Gutachter - mit unbegrenzter Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz kostet ohne Fahrzeug 17,75 Euro, mit einem Fahrzeug 20,42 Euro und mit mehreren Fahrzeugen 22,21 Euro monatlich. „Wenn sich der Versicherte für einen Rechtsanwalt aus dem ARAG Netzwerk entscheidet, entfällt sogar die Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall", ergänzt Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Produktmanagement National bei der ARAG.
Ab Abschluss des ARAG Verkehrs-Rechtsschutz Sofort profitieren Kunden von weitreichenden Leistungen wie etwa dem Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz. Er hilft zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt über die Höhe der Reparaturrechnung. Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung unterstützt der Straf-Rechtsschutz die Versicherten.
Auch der Verwaltungs-Rechtsschutz, der Betroffene davor bewahrt, sich nach einem Führerscheinentzug ungerechtfertigt einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) stellen zu müssen, gehört zu den erweiterten Leistungen - ebenso wie der Steuer-Rechtsschutz, der Sie vor dem Finanzgericht unterstützt, wenn es um die Einstufung des Fahrzeugs als ‚schadstoffarm‘ und eine entsprechend niedrigere Kfz-Steuer geht. Nach Abschluss des ‚Verkehrs-Rechtsschutz Sofort‘ gilt eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. (dpp-AutoReporter/wpr)