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AvD: Blinken heißt sicher kommunizieren

13.07.2017
AvD: Blinken heißt sicher kommunizieren

Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) weist darauf hin, dass Blinken - und bei Radfahrern Handzeichen - sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch die Abläufe zwischen den Verkehrsteilnehmern verbessert. Straßenverkehr ist auch Kommunikation!

 

Zur Erinnerung: (meist) links vom Lenkrad befindet sich ein kleiner Hebel, mit dem man anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen muss, wenn man/frau die Fahrtrichtung ändern möchte. Doch immer mehr Autofahrende beschäftigen sich statt dessen mit den mitgeführten Kommunikationsmitteln: dazu zählen fest installierte Navigations-, Telefonie- sowie Multimediageräte einschließlich Bordcomputer und mobile Geräte wie Smartphones, Tablets und MP3-Player.

 

Bereits vor mehr als zehn Jahren stellte der AvD in einer Untersuchung zur Aktion ‚Blink‘ mal wieder‘ fest, dass nur jeder dritte Fahrer im Stadtverkehr blinkt. Lenker von Sportwagen und Oberklasseautos betätigten nach den damaligen Untersuchungen den Blinkerhebel besonders selten. Frauen erwiesen sich in dieser Hinsicht viel disziplinierter als Männer. Der AvD geht davon aus, dass seitdem das Heer der Nichtblinker keinesfalls kleiner geworden ist und stellt die wichtigsten Regeln zum Blinken zusammen.

 

Der Gebrauch des ‚Fahrtrichtungsanzeigers‘ (Behördendeutsch) ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die verschiedenen Verkehrssituationen festgeschrieben:

- beim Anfahren vom Rand oder Einfahren aus Grundstücken und Fußgängerbereichen,

- beim Abbiegen - dabei ist vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen die Rückschau verpflichtend,

- vor und beim Spurwechsel,

- beim Überholen und Wiedereinordnen,

- beim Verlassen eines Kreisverkehrs und bei Vorbeifahrt an einem Hindernis.

 

Der AvD betont, dass Blinken und Handzeichen-Geben auch ausgeführt werden müssen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind.

 

Die Grundregel der Zeichengebung bei abknickender Vorfahrt lautet: Bei der abknickenden Vorfahrt ist immer zu blinken, wenn man beim Fahren die Richtung wechselt. Beim Geradeausfahren muss nicht geblinkt werden.

 

Vorsicht, wenn man als Wartepflichtiger an einer Einmündung steht und ein Vorfahrtsberechtigter mit Blinkeranzeige dort einbiegen will. Biegt er dann doch nicht ab und schätzt der Wartende die Situation falsch ein, urteilen die Gerichte bei Unfällen überwiegend zu Lasten des Nachrangigen. Dieser dürfe nicht ‚blindlings‘ auf das Abbiegen des blinkenden Bevorrechtigten vertrauen. Vertrauen sei nur gerechtfertigt, wenn die Gesamtumstände, es zweifelsfrei erscheinen lassen, dass ein Abbiegen eingeleitet werde (OLG Dresden, Az.: 7 U 1876/13). Das ist nur selten der Fall. Also kann auch hier wieder festgehalten werden: Straßenverkehr ist auch Kommunikation! (dpp-AutoReporter/wpr)



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