An schönen Sommertagen eine Spritztour im offenen Cabriolet - Genuss pur. Doch irgendwann endet die Fahrt, und das Auto muss geparkt werden. Damit die mobile Terrasse samt Wertgegenständen nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-Coburg Versicherung den 2,1 Millionen Cabriofahrenden, die laut Kraftfahrt-Bundesamt auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, darauf zu achten, wo man parkt.
Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. Autobesitzer mit einer abschließbaren Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind. Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Kabriolett mal eben abstellt, um beim Bäcker ein paar Brötchen zu kaufen, kann das Verdeck offen lassen; wer allerdings für ein paar Stunden oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen. Gleiches gilt bei einer Urlaubsfahrt in Länder, in denen besonders häufig Autos gestohlen werden - laut dem Versicherer zum Beispiel Polen, Tschechien oder auch Italien.
Fazit: CabrioletfahrerInnen, die ihr Verdeck schließen, können in punkto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und Langfingern dadurch leichtfertig den Diebstahl ermöglicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Zudem gibt es einen ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Nach einem Regenguss Sitze und Teppichboden des Zweisitzers zu trocknen, macht deutlich weniger Spaß als eine Spritztour an schönen Sommertagen. (dpp-AutoReporter/wpr)